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Wiederholungsprüfung

Die Wiederholungsprüfung gliedert sich in die Sichtprüfung, die Messung sowie die abschließende Funktionskontrolle

Sichtprüfung (1.Teilprüfung)
Hierbei soll festgestellt werden, ob das zu prüfende Gerät keine erkennbaren äußeren Mängel ausweist, die sicherheitsrelevant sind. Isolierungen nehmen hierbei eine Schlüsselrolle ein. Danach muss auch der Zustand der Zugentlastung sowie der Biegeschutz von der Anschlussleitung mittels Handprobe und visueller Inspektion überprüft werden. Mögliche Anzeichen von unsachgemäßem Gebrauch sind ebenfalls zu beachten.

Messung (2.Teilprüfung)

  • Durchgängigkeit der Schutzleiter und Verbindungen des Hauptpotentialausgleiches (bzw. des Potentialausgleiches)
  • Nachweis des Isolationswiderstandes der Anlage inklusive des Schutzes durch sichere Trennung bei PELV, SELV sowie Schutztrennung
  • Messung von Widerständen der isolierenden Fußböden sowie isolierender Wände
  • Prüfung der Fehlerstromschutzvorrichtungen
  • Ermittlung der so genannten Schleifenimpedanz
  • Spannungsmessung
  • Netzimpedanz- Ermittlung
  • Bestimmung der Drehfeldrichtung
  • Messung von Erdungswiderstand bzw. Erdübergangswiderstand

Funktionsprüfung (3. Teilprüfung)
Nach den beiden vorangegangen Durchgängen kann nur die Funktionsprüfung mittels Erprobung erfolgen. So kommt es zu einer abschließenden Beurteilung: Als bestanden gilt die Prüfung, sofern alle vorgesehenen Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Ist dies nicht der Fall, so darf das Gerät nicht mehr verwendet werden. Gemäß DIN VDE 0701 muss es fachgerecht Instand gesetzt werden.

 

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